Patienten sowie deren Begleitpersonen müssen einen Mund-Nasenschutz beim Arztbesuch mitbringen. Foto: MVZ
Maskenpflicht in Arztpraxen
Auszug aus einem Interview von Haller-Tagblatt-Redakteur Gottfried Mahling mit Elisabeth Koerber-Kröll, Vorsitzende der Kreisärzteschaft Schwäbisch Hall.
Auch Ärzte sind seit Neuestem dazu verpflichtet, Mund-Nasen-Schutz zu tragen: Seit dem 30. Mai gilt die neue Corona-Landesverordnung zur Maskenpflicht in Praxen. Was ändert sich dadurch für die Arbeit der Ärzte und worauf sollten Bürger in den kommenden Wochen und Monaten achten?
Elisabeth Koerber-Kröll: Meines Wissens wurden die Inhalte der Verordnung bereits sehr frühzeitig und freiwillig aus Einsicht in die Übertragungswege des Virus von allen Kollegen im Kreis umgesetzt. Insofern hätte es keiner Verordnung bedurft, sie kommt jetzt ja ohnehin viel zu spät, aber sie gibt Rechtssicherheit auch gegenüber den Gott sei Dank wenigen Patienten, die sich uneinsichtig zeigen und ohne Maske in die Praxen kommen wollen.
Alle Praxen im Landkreis Hall sind inzwischen ausreichend mit Masken und weiterer Schutzkleidung versorgt. Schon sehr frühzeitig haben wir Ärzte uns in mühevoller Eigeninitiative um die Ausstattung mit der Mangelware Schutzausrüstung bemüht. Anfangs bekamen wir auch Hilfe aus dem Bestand des Diakoneo und des Landkreisklinikums in Crailsheim, später kamen dann die Lieferungen über das DRK und die Kassenärztliche Vereinigung hinzu. Auch von Spenden der Firma Stabilo konnten wir profitieren. Die FFP2-Masken tragen wir zum Eigenschutz bei Infektpatienten. Im „normalen“ Praxisalltag reichen uns inzwischen die wesentlich bequemer zu tragenden anatomischen Masken, die vor allem unser Gegenüber schützen sollen.
Um einen guten Schutz zu bieten, muss die Maske sowohl die Nase als auch den Mund bedecken. Vor allem die Nase wird oft mal vergessen! Beim Tragen und Abnehmen ist es wichtig, die Außenseite nicht mit den bloßen Händen zu berühren. Und natürlich ganz wichtig: Keine Maske gibt einen 100-prozentigen Schutz. Deshalb ist die Abstandsregel von idealerweise 1,5 Metern trotz Maske unbedingt zu beachten.